Unfallersatz
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit Ihres eigenen Wagens. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu ersetzen.
Wir sind Vertrauenspartner vieler Versicherungen und stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit zur Verfügung. Wir werden die Mietwagenkosten ( auf Wunsch ) bei der zuständigen Versicherung einreichen und erleichtern Ihnen hiermit unnötigen Zeitaufwand und Ärger.
VEREINFACHTE ABWICKLUNG MITTELS SICHERUNGSABTRETUNG
KEINE VORAUSZAHLUNG ODER KREDITKARTE ERFORDERLICH
EINGRUPPIERUNG DER FAHRZEUGE NACH SCHWACKE-LISTE
ZUSTELLSERVICE NACH ABSPRACHE JEDERZEIT MÖGLICH
24 STUNDEN ERREICHBAR
Autovermietung Schäfer - Die schnelle und bequeme Hilfe im Notfall









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